Keine Vermögensauskunft vor Insolvenzantrag durch das Finanzamt

Das Finanzamt muß vor Stellung eines Insolvenzantrages den Schuldner nicht zwingend zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (Vermögensauskunft) auffordern. Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalles an.

BFH – VII B 98/06